Die tödliche Kugel traf Eschli in Höhe der Ohren in den Hinterkopf. Auch die beiden anderen Kugeln wurden in der selben Schusshöhe abgegeben, so dass auch die von der Verteidigung vorgebrachte Warnschuss-Theorie, von der Strafkammer als widerlegt angesehen wurde. Diesbezüglich sei eben auch kein Vorsatz für eine Gefährdung der beiden Frauen, die sich durch die Nebenklage vertreten ließen, zu erkennen.
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